Angemeldet als:
filler@godaddy.com
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Die Vertragsparteien in diesem Vertrag sind einerseits die K&K Sportwagenvermietung GbR, nachfolgend als "K&K" bezeichnet, und andererseits die im Folgenden als Mieter 1 und Mieter 2
bezeichneten Personen.
Mieter 1 und Mieter 2 haften gemeinsam für sämtliche Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag. Mit ihrer Unterschrift unter diesen Mietvertrag bestätigen Mieter 1 und Mieter 2, dass das
Mietfahrzeug vollgetankt ist oder den im Übergabeprotokoll festgehaltenen Tankstand aufweist. Der im Vertrag festgehaltene Kilometerstand wird als korrekt anerkannt. Die jeweils gültige Preisliste sowie das Übergabeprotokoll sind integrale
Bestandteile dieses Mietvertrags. Jegliche Beanstandungen müssen unmittelbar nach der Fahrzeugübergabe gegenüber K&K geltend gemacht werden. Zusätzliche Vereinbarungen müssen
schriftlich getroffen und
von K&K schriftlich bestätigt werden.
Nutzung des Mietfahrzeuges
Das Kraftfahrzeug darf ausschließlich von den Mietern selbst oder von beruflichen Fahrern, die im Auftrag der Mieter handeln, geführt werden. Die Voraussetzungen dafür sind eine gültige
Fahrerlaubnis, das vom
K&K festgelegte Mindestalter und ausreichende Fahrerfahrung mit ähnlichen Fahrzeugtypen. Jegliche Weitergabe oder Vermietung an Dritte ist strikt untersagt. Sollte entgegen dieser Vereinbarung
eine nicht
autorisierte Person das Fahrzeug führen, haften die Mieter in vollem Umfang, als ob sie selbst gefahren wären. Die gewerbliche Personen- und Güterbeförderung mit dem Mietwagen ist nur nach
vorheriger
schriftlicher Vereinbarung und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Die Nutzung des Mietfahrzeugs außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ausdrücklich nicht erlaubt,
es sei denn, es
liegt eine schriftliche Genehmigung von K&K vor. Fahrten ins Ausland sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung von K&K. Es ist den Mietern
untersagt, das
Mietfahrzeug für das Abschleppen, für motorsportliche Veranstaltungen, Testzwecke, Geländefahrten, kriminelle Handlungen oder ähnliche Aktivitäten zu nutzen, die dem regulären Gebrauch des
Fahrzeugs
widersprechen, auch wenn sie nur nach dem Recht des jeweiligen Tatorts strafbar sind. Die Mieter verpflichten sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln, sämtliche gesetzlichen Vorschriften im
Zusammenhang mit
der Anmietung zu beachten und das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs muss während der gesamten Mietdauer regelmäßig überprüft werden.
Falls während der
Mietzeit eine Reparatur erforderlich ist, um den Betrieb und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, übernimmt K&K die anfallenden Reparaturkosten, sofern die Mieter oder Fahrer
zuvor die
erforderliche Genehmigung eingeholt haben. Diese Verpflichtung entfällt jedoch bei Bagatellschäden und Reparaturkosten unter 50,00 €, es sei denn, die Mieter haften gemäß den
Geschäftsbedingungen von K&K.
Im Falle eines Versagens des Kilometerzählers sind die Mieter verpflichtet, K&K unverzüglich zu informieren und den Anweisungen Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist
K&K berechtigt, die
voraussichtliche Fahrstrecke anhand von Kartenmaterial festzulegen.
Mietpreis, Mietdauer und Fahrzeugrückgabe
Der Mietpreis ist gemäß der anhängigen Vereinbarung festgelegt. Falls kein spezifischer Preis festgelegt wurde, gilt der Tarif der aktuell gültigen Preisliste. Im Mietpreis sind Wartungsdienste,
Ölverbrauch, normale
Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung enthalten. Zudem beinhaltet der Mietpreis eine Haftungsbeschränkung in Form einer Selbstbeteiligung gemäß der Preisliste. Die
Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden. Eine Überschreitung um mehr als eine Stunde wird als zusätzlicher Miettag betrachtet. Ausnahmen hiervon sind Sonderkonditionen, die jeweils entsprechend gekennzeichnet sind. Die
Tarife für
Wochenmieten (7 Tage) und Monatsmieten (28 Tage) können während der Mietdauer nicht geändert werden. Eine Anpassung der Tarife bei einer Verkürzung der Mietdauer ist nicht möglich. Für
aufeinanderfolgende Mietverträge gelten die Bedingungen des vorherigen Vertrags, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Fahrzeug muss am Ende der vereinbarten
Mietdauer an der
vereinbarten Mietstation während deren Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Falls die Rückgabe nicht an der Anmietstation erfolgt, tragen die Mieter die Kosten für die Rückführung zur
Anmietstation.
Die geleistete Anzahlung in Höhe von 50€ zur Reservierung des Fahrzeugs ist nicht erstattungsfähig. Unabhängig von den Umständen behält der Vermieter die Anzahlung ein, selbst wenn der
Mieter die Reservierung storniert oder das Fahrzeug nicht in Anspruch nimmt.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gefahrenen Kilometer und des Zeitaufwands gemäß der aktuell gültigen Preisliste, beginnend von der Anmietstation bis zum Fahrzeugstandort und zurück. Die Öffnungszeiten
sind im Aushang in den Geschäftsräumen von K&K zu finden. Normalerweise ist die Fahrzeugrückgabe nur während der Öffnungszeiten möglich. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann
nach
schriftlicher Vereinbarung und gegen Gebühr erfolgen. In diesem Fall bleibt das Mietfahrzeug bis zum Beginn der nächsten Geschäftszeit in der Verantwortung des Mieters. Das Fahrzeug muss
vollgetankt
zurückgegeben werden. Nicht vollgetankte Fahrzeuge unterliegen einer Nachberechnung gemäß der aktuell gültigen Preisliste, zusätzlich zu den Kosten für den fehlenden Kraftstoff wird dem Mieter
eine Gebühr in
Höhe von 30,00€ als Bearbeitungsgebühr berechnet. Für Abhol- und Rückführungsdienste wird die entsprechende Servicepauschale gemäß der Preisliste von K&K berechnet. Eine Verlängerung
der Mietdauer muss
24 Stunden im Voraus bei K&K angekündigt und schriftlich genehmigt werden. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs sind die Mieter neben der Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet, eine
Vertragsstrafe von
150,00 € inklusive MwSt. pro angefangenem Miettag zu zahlen. K&K behält sich außerdem das Recht vor, höhere, nachgewiesene Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei
Vertragsverletzungen durch die
Mieter oder deren Fahrer kann K&K den Mietvertrag fristlos und sofort kündigen. Die Mieter stimmen zu, dass K&K das Fahrzeug bei einem berechtigten Grund auch gegen den Willen der Mieter
ohne Einhaltung
einer Frist zurücknehmen kann. Bei verspäteter - nicht genehmigter - Rückgabe haften die Mieter in voller Höhe für alle Schäden am Fahrzeug, die nach Ablauf des Mietvertrags auftreten,
unabhängig von einem
Verschulden oder einer vereinbarten Haftungsbeschränkung. Im Falle eines Fahrzeugwechsels gelten die Geschäftsbedingungen unverändert fort. Bei Barzahlung ist eine Vorauszahlung in Höhe
des erwarteten
Mietpreises sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung zu leisten. Die ausstehende Zahlung an K&K wird bei der Fahrzeugrückgabe sofort fällig, auch wenn K&K sich bereit erklärt hat, eine Rechnung
direkt an eine
Haftpflichtversicherung weiterzuleiten. Stornierungen werden nur bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit akzeptiert und mit einer Gebühr in Höhe von 50,00 € berechnet. Andernfalls ist der
volle Mietpreis
zu entrichten.
Im Falle der Nichteinhaltung der genannten Regelungen oder der Missachtung von Anweisungen des Vermieters behält sich K&K das Recht vor, die Wegfahrsperre des Fahrzeugs zu aktivieren. Die
Wegfahrsperre
wird erst nach Behebung der Nichteinhaltung oder nach Klärung von Unstimmigkeiten durch den Mieter deaktiviert. Wird die Wegfahrsperre aktiviert, behält sich K&K das Recht vor, dem Mieter
zusätzliche Gebühren
für die Deaktivierung der Wegfahrsperre sowie für die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Gebühren sind unverzüglich bei der Rückgabe des Fahrzeugs fällig und müssen
vom Mieter beglichen
werden. Der Mieter akzeptiert die volle Haftung für alle Kosten, Schäden oder Verluste, die durch die Aktivierung der Wegfahrsperre und die daraus resultierenden Maßnahmen entstehen. Bei
wiederholter
Nichteinhaltung der Regelungen oder erheblichen Verstößen gegen die Anweisungen des Vermieters behält sich [Name des Unternehmens] das Recht vor, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden.
Pflichten der Vermieter
Die K&K stellt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug sowie Zubehör zur Verfügung. Jeder Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist durch eine Kraftfahrt-
Haftpflichtversicherung
abgesichert, die mindestens den gesetzlichen oder üblichen Anforderungen des Zulassungslandes des Fahrzeugs entspricht. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung sind bereits im Mietpreis des
Fahrzeugs
enthalten. Sachen, die sich im Fahrzeug befinden oder auf dem Fahrzeug montiert sind, sind nicht durch diese Versicherung abgedeckt. Schäden, die von einer Teilkaskoversicherung (TK)
abgedeckt werden, wie
z.B. Schäden durch Brand, Explosion, Glasbruch, Wildunfälle und Naturkatastrophen, können gegen eine zusätzliche Gebühr abgedeckt werden. Schäden, die von einer Vollkaskoversicherung (VK)
erfasst sind, wie
selbstverschuldete Unfälle und Unfallflucht des Verursachers, können ebenfalls gegen eine zusätzliche Gebühr reduziert werden, jedoch bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (SB). Der Selbstbehalt
muss im Falle
eines Schadensfalls bis zur vereinbarten Höhe bezahlt werden. Die Kosten für die Haftungsbegrenzung sind in der aktuellen Preisliste und den beigefügten Vereinbarungen aufgeführt. Die
Reduzierung der Haftung
erfolgt ausschließlich durch den Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Eine Insassenunfallversicherung (IU) kann auf Anfrage gemäß den in der aktuellen Preisliste angegebenen
Tarifen und
Deckungsgrenzen abgeschlossen werden. Der Abschluss einer IU ist nur wirksam, wenn er schriftlich im beigefügten Vertrag vereinbart und bestätigt wird und die entsprechende Gebühr entrichtet
wird. Die
Vermieter verpflichten sich, das reservierte Fahrzeug maximal bis zu eine Stunde über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus bereitzuhalten
Verhalten des Mieters bei Unfall und/oder sonstigen Schadenfällen
Im Falle eines Schadens, einschließlich geringfügiger Schäden und Schäden auf Privatgelände, ist der Mieter oder der Fahrer verpflichtet, umgehend die Polizei zu benachrichtigen und K&K zu
informieren. Die
Namen und Adressen der am Unfall oder Schaden beteiligten Parteien und der Zeugen müssen erfasst werden, ohne Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben. Alle
Bergungsmaßnahmen und
Reparaturen werden von K&K in die Wege geleitet. Der Mieter ist verpflichtet, sofort einen ausführlichen Unfallbericht für K&K zu erstellen. Wichtig: Wenn die oben genannten Pflichten missachtet
werden, haftet der
Mieter für den entstandenen Schaden in vollem Umfang, selbst bei leicht fahrlässigem Verhalten.
Haftung des/der Mieter
Der Mieter oder die Mieterin sind für sämtliche rechtlichen, finanziellen und sonstigen Nachteile und Schäden verantwortlich, die während der Mietzeit am und durch das Mietfahrzeug entstehen und
die auf ihr/ihrVerschulden zurückzuführen sind. Dies schließt die Verpflichtung zur Erstattung von Wertminderung, Gutachter- und Abschleppkosten sowie des Tagesgrund- und Kilometerpreises gemäß der
jeweils geltenden
Preisliste ein, wobei von einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 100 km ausgegangen wird. Darüber hinaus behält sich K&K das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der
Mieter oder die
Mieterin hat/haben die Möglichkeit, einen geringeren Schaden gegenüber K&K nachzuweisen
Alle Unfälle, die bei einer Geschwindigkeit von über 230 km/h entstehen, müssen vom Mieter selbst getragen werden.
Rauchen im Auto ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung können Strafen von bis zu 1.000€ verhängt werden.
Die Ausführung von Launch Controls bei den Autos ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe in Höhe von 2.000€ erhoben.
Das Ausschalten der Traktionskontrolle sowie Launch-Control-Starts sind strengstens untersagt. Ein Verstoß führt zum Wegfall jeglichen Versicherungsschutzes.
Durch den Kunden entstandene Standzeit durch Schäden trägt der Kunde im vollen Umfang.
Der Kunde ist ausdrücklich mit einer derartigen Vertragsstrafe einverstanden
Haftungsreduzierung
1. Der/Die Mieter kann/können die Haftung reduzieren und haftet/n entsprechend in umseitig vereinbartem Umfang. Für den Fall, dass keine Haftungsreduzierung vereinbart wurde, haftet/n
der/die Mieter
für den von ihm/ ihnen verursachten Schaden in voller Höhe.
2. Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet/n der/die Meter unbegrenzt für den gesamten Schaden, wen er/sie diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Als grob
fahrlässig gilt
unter anderem das Führen des Fahrzeuges unter Alkohol-
, Medikamenten- oder Drogeneinfluss.
3. Bei Missachtung der Durchfahrtshöhe und -breite, z.B. bei Brücken, Balkonen, etc. haftet/n der/die Mieter für Schäden an Karosserie und Aufbauten in voller Höhe.
4. Der/die Mieter haftet/n in vollem Umfang für Schäden, Folgeschäden, Verunreinigung und/oder Zerstörung am Fahrzeug und/oder Sachen Dritter, die durch die Ladung wie z.B. beim
Auslaufen von
Chemikalien, usw. beim Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. Diese Schadenhaftung kann ausdrücklich nicht durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung ausgeschlossen oder
gemindert werden.
5. Der/Die Mieter haftet/n in vollem Umfang für Schäden am Fahrzeug, die durch Ladegut entstehen, z.B. durch unsachgemäßes Verstauen und Sichern der Ladung, ungenügendem
Verschluss von
Fässern, etc. Diese Schadenhaftung kann ausdrücklich nicht durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung ausgeschlossen oder gemindert werden.
6. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei Beschädigung und/oder Verschmutzung der Polster (z.B. durch Tiere, Rauchen,
etc.), bei
Felgen- und Reifenschäden sowie für Parkschäden.
7. Der Abschluss einer Haftungsreduzierung erfolgt wirksam nur durch separate schriftliche Vereinbarung auf der Vorderseite des Vertrages und Zahlung der Tagesgebühr gemäß der
jeweils gültigen
Preisliste. Telefonische Vereinbarungen sind nicht wirksam. Die Haftungsreduzierung gilt nur bis zum Ablauf der schriftlich vereinbarten Vertragsdauer.
8. Im Falle eines Diebstahls haftet/n der/die Mieter in Höhe des Fahrzeugwertes.
9. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei Beschädigung des Fahrzeugs, durch Rücksichtslosen fahren z.B. Driften,
übermäßiges
Beschleunigen während der Fahrt als auch aus dem Stand.
10. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs durch unerlaubte Auslandsfahrten.
11. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei Beschädigung des Fahrzeugs durch, überhöhte Geschwindigkeit sowohl innerorts
als auch
außerorts.
12. Der/Die Mieter sind dazu Verpflichtet das Fahrzeug, bei einer Parkzeit von über 60 Minuten, in einer Garage oder Parkhaus unterzubringen. Sollte dies nicht geschehen und das
Fahrzeug wird
entwendet oder beschädigt, haftet der/die Mieter im vollen Umfang.
13. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, wenn eine Person außerhalb des Mietvertrages zwischen K&K, Mieter 1 und Mieter 2, einen Schaden verursacht.
Zahlungsbedingungen
Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten, zzgl. des vereinbarten Selbstbehaltes (SB) erhoben. Kreditkarten werden gemäß Aushang und nach den
Bedingungen des
jeweiligen Ausstellers akzeptiert. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bedingungen der jeweils gültigen Preisliste der K&K. Der/Die Mieter versichern/t ausdrücklich, dass er/sie in der Lage ist/
sind, den
Restmietpreis bei Rückgabe des Fahrzeuges zu begleichen und keine eidesstattliche Versicherung über sein/ihr Vermögen abgegeben hat.
Datenschutz
Der/Die Mieter als auch deren/dessen berechtigte/r Fahrer ist/sind damit einverstanden, dass die K&K seine/ihre, im Zusammenhang mit dem Vermietverhältnis stehenden, persönlichen Daten
speichert. Die
Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und werden Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht. Für den Fall, dass bei der
Anmietung
unrichtige Angaben gemacht werden, das Fahrzeug nicht am Ende der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird und/oder der von dem/den Mieter/n ausgestellte Scheck nicht eingelöst oder
Wechsel protestiert
werden, ist die K&K berechtigt, die persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG an Dritte weiterzuleiten (§§27,ff. BDSG) und in den zentralen Warnring einzugeben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Ist/Sind der/die Mieter Vollkaufmann/-leute, so ist das Amts- und Landgericht Düsseldorf ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
Schlussbemerkungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zwischenzeitlich ganz oder teilweise verlieren, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine rechtswirksame Bestimmung Geltung erlangen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten