Angemeldet als:
filler@godaddy.com
Angemeldet als:
filler@godaddy.com
Allgemeines Die Vertragsparteien in diesem Vertrag sind einerseits die K&K Sportwagenvermietung GbR, nachfolgend als "K&K" bezeichnet, und andererseits die im Folgenden als Mieter 1 und Mieter 2 bezeichneten Personen. Mieter 1 und Mieter 2 haften gemeinsam für sämtliche Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag. Mit ihrer Unterschrift unter diesen Mietvertrag bestätigen Mieter 1 und Mieter 2, dass das Mietfahrzeug vollgetankt ist oder den im Übergabeprotokoll festgehaltenen Tankstand aufweist. Der im Vertrag festgehaltene Kilometerstand wird als korrekt anerkannt. Die jeweils gültige Preisliste sowie das Übergabeprotokoll sind integrale Bestandteile dieses Mietvertrags. Jegliche Beanstandungen müssen unmittelbar nach der Fahrzeugübergabe gegenüber K&K geltend gemacht werden. Zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen und von K&K schriftlich bestätigt werden. Nutzung des Mietfahrzeuges Das Kraftfahrzeug darf ausschließlich von den Mietern selbst oder von beruflichen Fahrern, die im Auftrag der Mieter handeln, geführt werden. Die Voraussetzungen dafür sind eine gültige Fahrerlaubnis, das vom K&K festgelegte Mindestalter und ausreichende Fahrerfahrung mit ähnlichen Fahrzeugtypen. Jegliche Weitergabe oder Vermietung an Dritte ist strikt untersagt. Sollte entgegen dieser Vereinbarung eine nicht autorisierte Person das Fahrzeug führen, haften die Mieter in vollem Umfang, als ob sie selbst gefahren wären. Die gewerbliche Personen- und Güterbeförderung mit dem Mietwagen ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Die Nutzung des Mietfahrzeugs außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ausdrücklich nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von K&K vor. Fahrten ins Ausland sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung von K&K. Es ist den Mietern untersagt, das Mietfahrzeug für das Abschleppen, für motorsportliche Veranstaltungen, Testzwecke, Geländefahrten, kriminelle Handlungen oder ähnliche Aktivitäten zu nutzen, die dem regulären Gebrauch des Fahrzeugs widersprechen, auch wenn sie nur nach dem Recht des jeweiligen Tatorts strafbar sind. Die Mieter verpflichten sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln, sämtliche gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Anmietung zu beachten und das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs muss während der gesamten Mietdauer regelmäßig überprüft werden. Falls während der Mietzeit eine Reparatur erforderlich ist, um den Betrieb und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, übernimmt K&K die anfallenden Reparaturkosten, sofern die Mieter oder Fahrer zuvor die erforderliche Genehmigung eingeholt haben. Diese Verpflichtung entfällt jedoch bei Bagatellschäden und Reparaturkosten unter 100,00 €, es sei denn, die Mieter haften gemäß den Geschäftsbedingungen von K&K. Im Falle eines Versagens des Kilometerzählers sind die Mieter verpflichtet, K&K unverzüglich zu informieren und den Anweisungen Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist K&K berechtigt, die voraussichtliche Fahrstrecke anhand von Kartenmaterial festzulegen. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu behandeln. Insbesondere gilt: Das Fahrzeug muss bis zu einer Betriebstemperatur von mindestens 90 Grad Celsius warmgefahren werden, bevor die Motordrehzahl von 4.000 U/min überschritten werden darf. Sollte der Kunde diese Regelung nicht einhalten, behält sich K&K das Recht vor, eine Vertragsstrafe von bis zu 2.000 Euro zu erheben. Das Hochdrehen des Motors über 4.000 U/min sowie das regelmäßige Gasgeben bei einer Geschwindigkeit unter 70 km/h ist ebenfalls untersagt. Sollte der Kunde diese Regelungen nicht einhalten, wird K&K, den Kunden telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail kontaktieren und bitten, dieses Verhalten zu unterlassen. Falls keine Besserung erfolgt, behält sich K&K das Recht vor, den durch dieses Verhalten verursachten erhöhten Reifenverschleiß dem Kunden in Rechnung zu stellen und zusätzlich eine Vertragsstrafe von bis zu 1.500 Euro zu erheben. Diese Vertragsstrafe wird nicht durch den Kaskoschutz oder eine sonstige Versicherung abgedeckt und ist vom Kunden selbst zu tragen. Sollte durch unsachgemäße Behandlung oder Missachtung der oben genannten Vorschriften ein Schaden an den Reifen entstehen, und es erforderlich sein, einen, zwei oder alle Reifen zu erneuern, so haftet der Kunde vollständig für den entstandenen Schaden. Ein Abzug "Neu für Alt" wird in diesem Fall nicht gewährt. Der Kunde trägt die vollen Kosten für den Austausch der betroffenen Reifen, unabhängig vom Alter oder Zustand der beschädigten Reifen. Mietpreis, Mietdauer und Fahrzeugrückgabe Der Mietpreis ist gemäß der anhängigen Vereinbarung festgelegt. Falls kein spezifischer Preis festgelegt wurde, gilt der Tarif der aktuell gültigen Preisliste. Im Mietpreis sind Wartungsdienste, normale Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung enthalten. Zudem beinhaltet der Mietpreis eine Haftungsbeschränkung in Form einer Selbstbeteiligung gemäß der Preisliste. Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden. Eine Überschreitung um mehr als 30 Minuten wird als zusätzlicher Miettag betrachtet. Ausnahmen hiervon sind Sonderkonditionen, die jeweils entsprechend gekennzeichnet sind. Die Tarife für Wochenmieten (7 Tage) und Monatsmieten (28 Tage) können während der Mietdauer nicht geändert werden. Eine Anpassung der Tarife bei einer Verkürzung der Mietdauer ist nicht möglich. Für aufeinanderfolgende Mietverträge gelten die Bedingungen des vorherigen Vertrags, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Fahrzeug muss am Ende der vereinbarten Mietdauer an der vereinbarten Mietstation während deren Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Falls die Rückgabe nicht an der Anmietstation erfolgt, tragen die Mieter die Kosten für die Rückführung zur Anmietstation. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gefahrenen Kilometer und des Zeitaufwands gemäß der aktuell gültigen Preisliste, beginnend von der Anmietstation bis zum Fahrzeugstandort und zurück. Die Öffnungszeiten sind im Aushang in den Geschäftsräumen von K&K zu finden. Normalerweise ist die Fahrzeugrückgabe nur während der Öffnungszeiten möglich. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Gebühr erfolgen. In diesem Fall bleibt das Mietfahrzeug bis zum Beginn der nächsten Geschäftszeit in der Verantwortung des Mieters. Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Nicht vollgetankte Fahrzeuge unterliegen einer Nachberechnung gemäß der aktuell gültigen Preisliste, zusätzlich zu den Kosten für den fehlenden Kraftstoff wird dem Mieter eine Gebühr in Höhe von 30,00€ als Bearbeitungsgebühr berechnet. Für Abhol- und Rückführungsdienste wird die entsprechende Servicepauschale gemäß der Preisliste von K&K berechnet. Eine Verlängerung der Mietdauer muss 24 Stunden im Voraus bei K&K angekündigt und schriftlich genehmigt werden. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs sind die Mieter neben der Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet, eine Vertragsstrafe von 300,00 € inklusive MwSt. pro angefangenem Miettag zu zahlen. K&K behält sich außerdem das Recht vor, höhere, nachgewiesene Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei Vertragsverletzungen durch die Mieter oder deren Fahrer kann K&K den Mietvertrag fristlos und sofort kündigen. Die Mieter stimmen zu, dass K&K das Fahrzeug bei einem berechtigten Grund auch gegen den Willen der Mieter ohne Einhaltung einer Frist zurücknehmen kann. Bei verspäteter - nicht genehmigter - Rückgabe haften die Mieter in voller Höhe für alle Schäden am Fahrzeug, die nach Ablauf des Mietvertrags auftreten, unabhängig von einem Verschulden oder einer vereinbarten Haftungsbeschränkung. Im Falle eines Fahrzeugwechsels gelten die Geschäftsbedingungen unverändert fort. Bei Barzahlung ist eine Vorauszahlung in Höhe des erwarteten Mietpreises sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung zu leisten. Die ausstehende Zahlung an K&K wird bei der Fahrzeugrückgabe sofort fällig, auch wenn K&K sich bereit erklärt hat, eine Rechnung direkt an eine Haftpflichtversicherung weiterzuleiten. Stornierungen werden nur bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit akzeptiert und mit einer Gebühr in Höhe von 50% des Mietpreises berechnet. Andernfalls ist der volle Mietpreis zu entrichten. Die Anzahlung, die vom Kunden geleistet wird, ist nicht rückerstattbar, unabhängig davon, ob der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder die Leistungen des Auftragnehmers nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden. Im Falle der Nichteinhaltung der genannten Regelungen oder der Missachtung von Anweisungen des Vermieters behält sich K&K das Recht vor, die Wegfahrsperre des Fahrzeugs zu aktivieren. Die Wegfahrsperre wird erst nach Behebung der Nichteinhaltung oder nach Klärung von Unstimmigkeiten durch den Mieter deaktiviert. Wird die Wegfahrsperre aktiviert, behält sich K&K das Recht vor, dem Mieter zusätzliche Gebühren für die Deaktivierung der Wegfahrsperre sowie für die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Gebühren sind unverzüglich bei der Rückgabe des Fahrzeugs fällig und müssen vom Mieter beglichen werden. Der Mieter akzeptiert die volle Haftung für alle Kosten, Schäden oder Verluste, die durch die Aktivierung der Wegfahrsperre und die daraus resultierenden Maßnahmen entstehen. Bei wiederholter Nichteinhaltung der Regelungen oder erheblichen Verstößen gegen die Anweisungen des Vermieters behält sich [K&K] das Recht vor, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Pflichten der Vermieter Die K&K stellt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug sowie Zubehör zur Verfügung. Jeder Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist durch eine Kraftfahrt Haftpflichtversicherung abgesichert, die mindestens den gesetzlichen oder üblichen Anforderungen des Zulassungslandes des Fahrzeugs entspricht. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung sind bereits im Mietpreis des Fahrzeugs enthalten. Sachen, die sich im Fahrzeug befinden oder auf dem Fahrzeug montiert sind, sind nicht durch diese Versicherung abgedeckt. Schäden, die von einer Teilkaskoversicherung (TK) abgedeckt werden, wie z.B. Schäden durch Brand, Explosion, Glasbruch, Wildunfälle und Naturkatastrophen, können gegen eine zusätzliche Gebühr abgedeckt werden. Schäden, die von einer Vollkaskoversicherung (VK) erfasst sind, wie selbstverschuldete Unfälle und Unfallflucht des Verursachers, können ebenfalls gegen eine zusätzliche Gebühr reduziert werden, jedoch bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (SB). Der Selbstbehalt muss im Falle eines Schadensfalls bis zur vereinbarten Höhe bezahlt werden. Die Kosten für die Haftungsbegrenzung sind in der aktuellen Preisliste und den beigefügten Vereinbarungen aufgeführt. Die Reduzierung der Haftung erfolgt ausschließlich durch den Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Eine Insassenunfallversicherung (IU) kann auf Anfrage gemäß den in der aktuellen Preisliste angegebenen Tarifen und Deckungsgrenzen abgeschlossen werden. Der Abschluss einer IU ist nur wirksam, wenn er schriftlich im beigefügten Vertrag vereinbart und bestätigt wird und die entsprechende Gebühr entrichtet wird. Die Vermieter verpflichten sich, das reservierte Fahrzeug maximal bis zu eine Stunde über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus bereitzuhalten Verhalten des Mieters bei Unfall und/oder sonstigen Schadenfällen Im Falle eines Schadens, einschließlich geringfügiger Schäden und Schäden auf Privatgelände, ist der Mieter oder der Fahrer verpflichtet, umgehend die Polizei zu benachrichtigen und K&K zu informieren. Die Namen und Adressen der am Unfall oder Schaden beteiligten Parteien und der Zeugen müssen erfasst werden, ohne Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben. Alle Bergungsmaßnahmen und Reparaturen werden von K&K in die Wege geleitet. Der Mieter ist verpflichtet, sofort einen ausführlichen Unfallbericht für K&K zu erstellen. Wichtig: Wenn die oben genannten Pflichten missachtet werden, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden in vollem Umfang, selbst bei leicht fahrlässigem Verhalten. Haftung des/der Mieter Der Mieter oder die Mieterin sind für sämtliche rechtlichen, finanziellen und sonstigen Nachteile und Schäden verantwortlich, die während der Mietzeit am und durch das Mietfahrzeug entstehen und die auf ihr/ihr Verschulden zurückzuführen sind. Dies schließt die Verpflichtung zur Erstattung von Wertminderung, Gutachter- und Abschleppkosten sowie des Tagesgrund- und Kilometerpreises gemäß der jeweils geltenden Preisliste ein, wobei von einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 100 km ausgegangen wird. Darüber hinaus behält sich K&K das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Mieter oder die Mieterin hat/haben die Möglichkeit, einen geringeren Schaden gegenüber K&K nachzuweisen Haftungsreduzierung 1. Der/Die Mieter kann/können die Haftung reduzieren und haftet/n entsprechend in umseitig vereinbartem Umfang. Für den Fall, dass keine Haftungsreduzierung vereinbart wurde, haftet/n der/die Mieter für den von ihm/ ihnen verursachten Schaden in voller Höhe. 2. Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet/n der/die Meter unbegrenzt für den gesamten Schaden, wen er/sie diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Als grob fahrlässig gilt unter anderem das Führen des Fahrzeuges unter Alkohol- , Medikamenten- oder Drogeneinfluss. 3. Bei Missachtung der Durchfahrtshöhe und -breite, z.B. bei Brücken, Balkonen, etc. haftet/n der/die Mieter für Schäden an Karosserie und Aufbauten in voller Höhe. 4. Der/die Mieter haftet/n in vollem Umfang für Schäden, Folgeschäden, Verunreinigung und/oder Zerstörung am Fahrzeug und/oder Sachen Dritter, die durch die Ladung wie z.B. beim Auslaufen von Chemikalien, usw. beim Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. Diese Schadenhaftung kann ausdrücklich nicht durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung ausgeschlossen oder gemindert werden. 5. Der/Die Mieter haftet/n in vollem Umfang für Schäden am Fahrzeug, die durch Ladegut entstehen, z.B. durch unsachgemäßes Verstauen und Sichern der Ladung, ungenügendem Verschluss von Fässern, etc. Diese Schadenhaftung kann ausdrücklich nicht durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung ausgeschlossen oder gemindert werden. 6. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei Beschädigung und/oder Verschmutzung der Polster (z.B. durch Tiere, Rauchen, etc.), bei Felgen- und Reifenschäden sowie für Parkschäden. 7. Der Abschluss einer Haftungsreduzierung erfolgt wirksam nur durch separate schriftliche Vereinbarung auf der Vorderseite des Vertrages und Zahlung der Tagesgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Telefonische Vereinbarungen sind nicht wirksam. Die Haftungsreduzierung gilt nur bis zum Ablauf der schriftlich vereinbarten Vertragsdauer. 8. Im Falle eines Diebstahls haftet/n der/die Mieter in Höhe des Fahrzeugwertes. 9. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei Beschädigung des Fahrzeugs, durch Rücksichtslosen fahren z.B. Driften, übermäßiges Beschleunigen während der Fahrt als auch aus dem Stand. 10. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs durch unerlaubte Auslandsfahrten. 11. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei Beschädigung des Fahrzeugs durch, überhöhte Geschwindigkeit sowohl innerorts als auch außerorts. 12. Der/Die Mieter sind dazu Verpflichtet das Fahrzeug, bei einer Parkzeit von über 60 Minuten, in einer Garage oder Parkhaus unterzubringen. Sollte dies nicht geschehen und das Fahrzeug wird entwendet oder beschädigt, haftet der/die Mieter im vollen Umfang. 13. Der/Die Mieter haftet/n ebenfalls in vollem Umfang, wenn eine Person außerhalb des Mietvertrages zwischen K&K, Mieter 1 und Mieter 2, einen Schaden verursacht. Zahlungsbedingungen Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten, zzgl. des vereinbarten Selbstbehaltes (SB) erhoben. Kreditkarten werden gemäß Aushang und nach den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bedingungen der jeweils gültigen Preisliste der K&K. Der/Die Mieter versichern/t ausdrücklich, dass er/sie in der Lage ist/sind, den Restmietpreis bei Rückgabe des Fahrzeuges zu begleichen und keine eidesstattliche Versicherung über sein/ihr Vermögen abgegeben hat. Datenschutz Der/Die Mieter als auch deren/dessen berechtigte/r Fahrer ist/sind damit einverstanden, dass die K&K seine/ihre, im Zusammenhang mit dem Vermietverhältnis stehenden, persönlichen Daten speichert. Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und werden Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht. Für den Fall, dass bei der Anmietung unrichtige Angaben gemacht werden, das Fahrzeug nicht am Ende der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird und/oder der von dem/den Mieter/n ausgestellte Scheck nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden, ist die K&K berechtigt, die persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG an Dritte weiterzuleiten (§§27,ff. BDSG) und in den zentralen Warnring einzugeben. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Ist/Sind der/die Mieter Vollkaufmann/-leute, so ist das Amts- und Landgericht Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Schlussbemerkungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zwischenzeitlich ganz oder teilweise verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine rechtswirksame Bestimmung Geltung erlangen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam ist, sofern die Vereinbarung mündlich oder in Textform (z.B. per E-Mail), WhatsApp etc.) bestätigt wird. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald eine der Parteien mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen beginnt oder eine ausdrückliche Zustimmung in anderer Weise erfolgt.